Wie bei handelsüblichen Geschäften stellen Sie eine
Faktura an den Käufer aus. Die vereinbarte Fakturenbetrag bzw. die
jeweilige vereinbarte ECT-Wertquote wird auf der Rechnung unter
Zahlungskonditionen schriftlich festgehalten.
. . . ECT Buchungsbeleg
Für alle Kunden im ECT-Pool führen wir ein Wertkonto
(Clearingkonto = Clearing à Bereinigung). Der Kontoinhaber ist des
weiteren mit ECT-Buchungsbelegen ausgestattet. Bei einer
durchzuführenden Transaktion (Kauf oder Verkauf) füllt der Käufer das
Buchungsformular aus und übergibt den Beleg dem Verkäufer.
. . . Gegenzeichnung
Zusammen mit der Fakturenkopie übersendet uns der Verkäufer den firmengemäß unterfertigten ECT-Buchungsbeleg.
. . . Verbuchung
Nach Erhalt des ordnungsgemäß ausgefüllten
Buchungsbeleges in unserer Zentrale, kann die Transaktion verbucht
werden. Beide Geschäftspartner, d.h. der Verkäufer sowie auch der
Einkäufer erhalten von ECT einen aktuellen Wertkontoauszug.
. . . Verrechnungseinheit
Die ECT-Verrechnungseinheit existiert nicht in Form
von Banknoten oder Münzen wie beim Euro sondern dient lediglich als
Buchungswert.
. . . Wertquote
Als Wertquote bezeichnet man jenen Teil, der über
das ECT-Wertkonto verrechnet wird. Kauft man Beispielsweise eine
Immobilie im Wert von 300.000,- Euro und der Verkäufer gewährt
180.000.- Euro des Kaufpreises über ECT-Verrechnung, spricht man von
einer Wertquote von 60%.
Je höher die Wertquote desto
profitabler gestaltet sich das Geschäft für beide Teile, da das
Gegengeschäftsvolumen paritätisch steigt. Ausgenommen sind Beträge bis
zu einem Auftragswert von 1.500,00 Euro, die laut unserer allgemeinen
Geschäftsbedingungen, ohne die Verwendung von Wertquoten, zur Gänze
über den bargeldlosen Verkehr abgewickelt werden.
|