Wichtige Grundbegriffe für die Durchführung von Tradinggeschäften

Bei der Durchführung von C-Tradinggeschäften sind nachstehende Usancen zu beachten.

. . . Das ECT-Wertkonto

Das ECT-Wertkonto funktioniert im Grunde genauso wie ein Bankkonto. Einkäufe (Belastungen) werden auf der Minus/Soll Seite verbucht. Verkäufe (Guthaben) im Plus/Habenseite. Debetsalden werden durch Bankgarantien besichert. Da es sich um reine Verrechnungswerte handelt werden auf der Plus/Habenseite keine Zinsen ausgeschüttet und andererseits auf der Minus/Sollseite keine Zinsen angelastet.

. . . Fakturen Erstellung

Beleg

Wie bei handelsüblichen Geschäften stellen Sie eine Faktura an den Käufer aus. Die vereinbarte Fakturenbetrag bzw. die jeweilige vereinbarte ECT-Wertquote wird auf der Rechnung unter Zahlungskonditionen schriftlich festgehalten.

. . . ECT Buchungsbeleg

Für alle Kunden im ECT-Pool führen wir ein Wertkonto (Clearingkonto = Clearing à Bereinigung). Der Kontoinhaber ist des weiteren mit ECT-Buchungsbelegen ausgestattet. Bei einer durchzuführenden Transaktion (Kauf oder Verkauf) füllt der Käufer das Buchungsformular aus und übergibt den Beleg dem Verkäufer.

. . . Gegenzeichnung

Zusammen mit der Fakturenkopie übersendet uns der Verkäufer den firmengemäß unterfertigten ECT-Buchungsbeleg.

. . . Verbuchung

Nach Erhalt des ordnungsgemäß ausgefüllten Buchungsbeleges in unserer Zentrale, kann die Transaktion verbucht werden. Beide Geschäftspartner, d.h. der Verkäufer sowie auch der Einkäufer erhalten von ECT einen aktuellen Wertkontoauszug.

. . . Verrechnungseinheit

Die ECT-Verrechnungseinheit existiert nicht in Form von Banknoten oder Münzen wie beim Euro sondern dient lediglich als Buchungswert.

. . . Wertquote

Als Wertquote bezeichnet man jenen Teil, der über das ECT-Wertkonto verrechnet wird. Kauft man Beispielsweise eine Immobilie im Wert von 300.000,- Euro und der Verkäufer gewährt 180.000.- Euro des Kaufpreises über ECT-Verrechnung, spricht man von einer Wertquote von 60%.

Je höher die Wertquote desto profitabler gestaltet sich das Geschäft für beide Teile, da das Gegengeschäftsvolumen paritätisch steigt. Ausgenommen sind Beträge bis zu einem Auftragswert von 1.500,00 Euro, die laut unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, ohne die Verwendung von Wertquoten, zur Gänze über den bargeldlosen Verkehr abgewickelt werden.


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